Ein israelischer Unternehmer mit Wohnsitz in Armenien muss für einen Verlust von über 620.000 Euro aufkommen, der bei Börsenturbulenzen zu Beginn der Corona-Pandemie entstand. Der Mann hatte 2019 bei einer Schweizer Bank ein Konto eröffnet und sich als Finanzexperte mit hoher Risikobereitschaft eingestuft. Anfang 2020 erhielt er einen Lombardkredit über 3 Millionen Euro, wobei sein Wertpapierdepot als Sicherheit diente.
Als die Märkte im März 2020 einbrachen, stellte die Bank eine unzureichende Deckung fest und forderte den Kunden auf, binnen vier Tagen zusätzliche Sicherheiten von rund 1,5 Millionen Euro zu leisten. Der Kunde reagierte nicht, woraufhin die Bank sein Portfolio liquidierte. Trotz dieser Maßnahme verblieb ein Minus von über 620.000 Euro, das der Kunde nicht begleichen wollte.
Vor Gericht argumentierte der Investor, die Bank habe ihm keinen angemessenen Zeitraum eingeräumt und die Verkäufe voreilig durchgeführt. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Laut Vertrag war die Bank berechtigt, bei weiterer Verschlechterung der Marktsituation die Sicherheiten sofort zu verwerten – besonders in turbulenten Marktphasen wie dem "Black Monday" im März 2020, dem schlimmsten Börsentag seit der Finanzkrise 2008.
Der Unternehmer hatte sich zudem selbst als professioneller Anleger eingestuft und direkten Zugang zum Handelsraum der Bank erhalten. Das Gericht befand, dass er über die Risiken informiert war und die Bank vertragsgemäß gehandelt hatte. Die Bank durfte daher die ausstehende Summe einfordern, und der Investor muss nun den vollständigen Betrag plus Zinsen bezahlen.