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2025-06-18
Steuerzahler scheitert mit formloser Beschwerde beim Bundesgericht
Ein Thurgauer Steuerpflichtiger wollte sich gegen einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken wehren. Seine mangelhafte Beschwerdebegründung führte jedoch zum sofortigen Scheitern vor dem höchsten Gericht.
Urteil publiziert am: 2025-06-18

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde eines Thurgauer Steuerpflichtigen nicht eingetreten, weil dieser die formellen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nicht erfüllt hat. Der Mann hatte sich gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau gewehrt, das einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken für ein Rekursverfahren als rechtmäßig beurteilt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte dem Steuerpflichtigen eine Frist von zehn Tagen nach Rechtskraft des Entscheids zur Zahlung des Vorschusses gesetzt.

In seinem Urteil vom 4. Juni 2025 betont das Bundesgericht, dass jede Beschwerde konkrete Begehren und eine nachvollziehbare Begründung enthalten muss. Der Beschwerdeführer hätte detailliert darlegen müssen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt und welche Vorschriften die Vorinstanz konkret missachtet haben soll. Bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen oder bei der Überprüfung von kantonalem Recht gelten sogar erhöhte Anforderungen an die Begründungspflicht.

Der Steuerpflichtige hatte es jedoch versäumt, sich überhaupt mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinanderzusetzen. Statt einer substantiierten Darlegung möglicher Rechtsverletzungen oder Willkür beschränkte er sich auf allgemeine, appellatorische Kritik am Entscheid des Verwaltungsgerichts. Das Bundesgericht trat daher im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte dem Beschwerdeführer Gerichtskosten von 300 Franken. Der Fall verdeutlicht die strengen formellen Anforderungen, die das Bundesgericht an Beschwerden stellt, insbesondere wenn es um die Überprüfung kantonaler Entscheide geht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-18
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Urteilsnummer: 9C_283/2025