Die Treuhandfirma hatte im Mai 2025 beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts eingereicht. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor die Entscheidung der kantonalen Aufsichtsbehörde für Treuhänder bestätigt, wonach die Firma dem Tessiner Gesetz über die Ausübung des Treuhänderberufs (LFid) unterstellt sei und daher einen autorisierten Treuhänder beschäftigen müsse.
Die Auseinandersetzung begann im Oktober 2023, als die Aufsichtsbehörde entschied, dass die Aktivitäten der Firma unter das kantonale Treuhändergesetz fallen. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung im März 2025, woraufhin die Firma den Rechtsweg zum Bundesgericht beschritt. Anfang Juni 2025 teilte die Firma jedoch mit, ihre Beschwerde zurückzuziehen.
Das Bundesgericht hat daraufhin das Verfahren eingestellt und der Beschwerdeführerin reduzierte Gerichtskosten von 1'000 Franken auferlegt. Gemäß der Bundesgerichtspraxis werden bei einem Beschwerderückzug in der Regel reduzierte Gerichtsgebühren erhoben. Die Präsidentin der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts sah keinen Grund, von diesem Grundsatz abzuweichen.
Mit dem Rückzug der Beschwerde bleibt die Entscheidung des Tessiner Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Die Treuhandfirma muss sich somit dem kantonalen Treuhändergesetz unterwerfen und sicherstellen, dass in ihrem Unternehmen ein zugelassener Treuhänder tätig ist, wie es die Aufsichtsbehörde gefordert hatte. Die Gründe für den Rückzug der Beschwerde wurden im Bundesgerichtsentscheid nicht genannt.