In einem ungewöhnlichen Schritt hat eine Frau ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung der Berner Justiz kurz nach deren Einreichung wieder zurückgezogen. Wie aus der Verfügung des Bundesgerichts vom 3. Juni 2025 hervorgeht, hatte die Beschwerdeführerin Ende April 2025 zunächst Beschwerde gegen eine Entscheidung der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern eingelegt. Die Beschwerde betraf offenbar Beweisanträge in einem laufenden Strafverfahren.
Nur wenige Wochen später, am 19. Mai 2025, wandte sich die Frau jedoch schriftlich an das Bundesgericht und erklärte, sie wolle auf "die gesamte Prozedur" verzichten und sich "disengagieren". Das Bundesgericht interpretierte diese Formulierung als formellen Rückzug der Beschwerde und des später eingereichten Ergänzungsschreibens.
Das Bundesgericht hat aufgrund des Rückzugs das Verfahren eingestellt und die Sache aus dem Register gestrichen, wie es in solchen Fällen üblich ist. Bemerkenswert ist, dass das Gericht angesichts der besonderen Umstände und des frühen Verfahrensstadiums auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet hat. Die genauen Hintergründe des Falls und die Gründe für den plötzlichen Rückzug der Beschwerde bleiben in der Verfügung unerwähnt.