Der Fall drehte sich um einen Ehekonflikt, bei dem die Ehefrau gegen einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts vom 6. Februar 2025 Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt hatte. Streitpunkt waren vorläufige Maßnahmen bezüglich der Unterhaltszahlungen an die Ehefrau sowie Gerichts- und Parteikosten. Die Beschwerde wurde am 12. März 2025 eingereicht, gleichzeitig mit einem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege für das Bundesgerichtsverfahren.
Während das Verfahren noch lief, kam es zu einer überraschenden Wendung: Bei einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht Broye und Nord-Waadt am 21. Mai 2025 erzielten die Eheleute eine gütliche Einigung. Teil dieser Vereinbarung war ausdrücklich der Rückzug der Beschwerde durch die Ehefrau, was sie am 23. Mai 2025 dem Bundesgericht mitteilte. Das Gericht nahm daraufhin den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Geschäftsliste.
In seiner Entscheidung vom 28. Mai 2025 befasste sich das Bundesgericht noch mit der Frage der unentgeltlichen Rechtspflege und den Verfahrenskosten. Da die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurückgezogen hatte, wurde ihr Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt. Gemäß der üblichen Praxis wurden ihr reduzierte Gerichtskosten von 1.000 Franken auferlegt, da der Rückzug zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens erfolgte. Da die Gegenpartei nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war, wurden keine Parteientschädigungen zugesprochen.