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2025-06-18
Fussfessel verweigert: Kosovare muss 30 Tage ins Gefängnis
Ein mehrfach vorbestrafter Mann wollte seine 30-tägige Haftstrafe mit elektronischer Fussfessel verbüssen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und bestätigt die Entscheidung der Waadtländer Behörden.
Urteil publiziert am: 2025-06-18

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines 49-jährigen Kosovaren abgelehnt, der seine Haftstrafe von 30 Tagen unter elektronischer Überwachung statt im Gefängnis verbüssen wollte. Der Mann, der seit 2015 bereits achtmal verurteilt wurde, hatte gegen die Entscheidung des Waadtländer Kantonalgerichts Beschwerde eingelegt, das ihm die elektronische Fussfessel verweigert hatte.

Die Richter in Lausanne bestätigten die Einschätzung der Vorinstanz, dass bei dem Mann ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe. Besonders besorgniserregend sei die Tatsache, dass er innerhalb von sieben Jahren achtmal verurteilt wurde und insgesamt 240 Tage Freiheitsstrafen angesammelt hatte. Selbst eine bedingte Entlassung im Jahr 2017 habe ihn nicht davon abgehalten, weitere Straftaten zu begehen. Seine letzte Verurteilung erfolgte im Februar 2022 wegen Verstößen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz.

Gemäß Strafgesetzbuch kann eine elektronische Überwachung nur bewilligt werden, wenn unter anderem keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Die berufliche Situation des Mannes als Geschäftsführer seiner eigenen Firma wurde nicht als risikomindernder Faktor anerkannt, da er einige seiner Straftaten gerade im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit begangen hatte. Das Argument des Verurteilten, seine Vergehen seien lediglich "Bagatelldelikte" gewesen, ließ das Bundesgericht nicht gelten und bestätigte, dass er seine Strafe im regulären Strafvollzug verbüßen muss.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-18
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Urteilsnummer: 7B_74/2025