Ein Landwirt, gegen den ein Strafverfahren wegen Gewässerverschmutzung läuft, ist mit seiner Beschwerde gegen einen Umweltpolizisten gescheitert. Der Landwirt hatte im August 2022 rund 600 Liter Kälbermilch und Gülle in die Broye abgeleitet, was ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Gewässerschutzgesetz nach sich zog. Im April 2023 verlangte er die Ablehnung des zuständigen Polizisten der Umweltabteilung mit der Begründung, dieser verhalte sich "verabscheuungswürdig" und "rassistisch" gegenüber seinen Angestellten.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft wies das Ablehnungsgesuch ab, worauf der Landwirt ans Bundesgericht gelangte. Dieses gab ihm zunächst recht, weil sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden war. Nach erneuter Prüfung wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch jedoch wieder ab, da der Landwirt keine konkreten Vorwürfe gegen den Beamten vorgebracht hatte. Seine allgemeinen Behauptungen seien substanzlos und würden eher auf ein Verfolgungsgefühl hindeuten.
Das Bundesgericht erklärte die erneute Beschwerde des Landwirts nun für unzulässig. In seiner Eingabe habe er lediglich pauschal behauptet, Opfer einer "Verfolgung durch verschiedene Behörden" zu sein, ohne konkret auf die Begründung der Vorinstanz einzugehen. Auch sein zusätzlicher Antrag, den zuständigen Staatsanwalt abzulehnen, wurde abgewiesen, da er diesen nicht zuerst bei der kantonalen Instanz vorgebracht hatte. Das Bundesgericht auferlegte dem Landwirt die Verfahrenskosten von 800 Franken.