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2025-06-18
Genfer Mieter scheitert mit Kampf um Wohnungszuschuss
Ein Genfer Mieter ist mit seiner Beschwerde für eine Wohnbeihilfe vor dem Bundesgericht gescheitert. Sein Rekurs wurde als unzureichend begründet abgewiesen, da er die gesetzlichen Mietgrenzen überschritt.
Urteil publiziert am: 2025-06-18

Ein Genfer Mieter hat vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten, nachdem er gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wohnungszuschuss vorgegangen war. Das kantonale Wohnungsamt hatte seinen gemeinsam mit einer weiteren Person gestellten Antrag abgelehnt, weil die Miete die gesetzlich festgelegte Obergrenze überschritt. Nachdem auch die Genfer Justizkammer die Beschwerde abgewiesen hatte, wandte sich der Mann an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig, da sie die Mindestanforderungen an eine Begründung nicht erfüllte. Der Mieter hatte in seiner Eingabe hauptsächlich seine persönliche und finanzielle Situation geschildert und argumentiert, dass für ähnliche Wohnungen in der gleichen Gegend und zu vergleichbaren Preisen Wohnungszuschüsse gewährt würden, was ihm ungerecht erschien. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er nicht darlegen konnte, inwiefern die kantonale Instanz die Tatsachen willkürlich festgestellt oder das kantonale Recht falsch angewendet hätte.

Der Richter betonte, dass der bloße Verweis auf eine vermeintlich ungerechte Entscheidung nicht ausreicht, um die erhöhten Begründungsanforderungen zu erfüllen. Zudem habe der Beschwerdeführer nicht behauptet oder nachgewiesen, dass die Eigenschaften seiner Wohnung (Baujahr, Anzahl der Zimmer, jährliche Miete pro Zimmer) nach dem Gesetz einen Anspruch auf Wohnungszuschuss begründen würden. Angesichts der Umstände verzichtete das Gericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-18
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Urteilsnummer: 8C_188/2025