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2025-06-18
Raser mit Ausreden: Franzose muss Strafe für Verkehrsdelikte akzeptieren
Ein französischer Staatsangehöriger scheitert mit seiner Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen mehrerer Verkehrsdelikte. Das Bundesgericht bestätigt die Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitung, ungenügenden Abstand und Verweigerung eines Drogentests.
Urteil publiziert am: 2025-06-18

Ein französischer Monteur wurde vom Waadtländer Kantonsgericht wegen mehrerer Verkehrsdelikte zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 40 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen und die Verurteilung bestätigt.

Der Mann war im Januar 2021 auf der Autobahn A1 zwischen Genf und Lausanne mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Laut Urteil fuhr er zeitweise mit 130 km/h statt der erlaubten 120 km/h und hielt zudem einen ungenügenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Nach seiner Anhaltung auf einem Rastplatz verweigerte er einen Drogentest sowie eine Blutentnahme, obwohl sein körperlicher Zustand Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit aufwies. Zudem fehlte an seinem in Frankreich immatrikulierten Fahrzeug die Autobahnvignette.

Vor Bundesgericht machte der Verurteilte geltend, die Geschwindigkeitsmessung sei nicht vorschriftsgemäss erfolgt, und er habe den Drogentest nur verweigert, weil ihm der Beizug eines Anwalts verwehrt worden sei. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es hielt fest, dass die technischen Weisungen zu Geschwindigkeitskontrollen lediglich Empfehlungen seien, die das Gericht nicht binden. Zudem bestehe bei Massnahmen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit kein Recht auf ein vorheriges Gespräch mit einem Anwalt. Die Richter bestätigten auch, dass eine Verkehrsregelverletzung durch ungenügenden Abstand bereits auf einer Strecke von weniger als 300 Metern vorliegen kann.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-18
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Urteilsnummer: 7B_114/2023