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2025-06-18
Umweltsieg: Bundesgericht stoppt umstrittenes Insektizid
Das Schweizer Bundesgericht hat die Bewilligungserweiterung für ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tefluthrin aufgehoben. Die Richter gaben der Umweltorganisation Greenpeace Recht, die gegen die Zulassung des insektentötenden Mittels geklagt hatte.
Urteil publiziert am: 2025-06-18

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesgericht die erweiterte Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Tefluthrin gestoppt. Das Gericht folgte damit der Beschwerde von Greenpeace Schweiz gegen die A.________ AG, die eine Erweiterung der Anwendungsbereiche für ihr Produkt beantragt hatte. Die ursprüngliche Bewilligung aus dem Jahr 2018 erlaubte den Einsatz nur bei Futter- und Zuckerrüben, während die neue Zulassung auch Getreide, Mais und Chicorée umfassen sollte.

Das Bundesgericht kritisierte in seinem Urteil besonders zwei gravierende Mängel im Zulassungsverfahren: Zum einen wurden die Auswirkungen des Insektizids auf Gewässer nicht ausreichend untersucht. Die Behörden hatten den Eintrag des Wirkstoffs über Drainagen in Ackerböden nicht berücksichtigt, obwohl rund die Hälfte der Schweizer Ackerflächen drainiert ist und Tefluthrin über diesen Weg in Oberflächengewässer gelangen kann. Zum anderen bemängelte das Gericht die Beurteilung der Wirkung auf Nutzarthropoden. Die Behörden hatten akzeptiert, dass sämtliche Nichtzielarthropoden auf behandelten Flächen getötet werden könnten, solange eine Wiederbesiedlung innerhalb eines Jahres möglich sei.

Das Gericht stellte klar, dass die sogenannte "Erholungsthese" nur dann zulässig ist, wenn auch räumliche und zeitliche Einschränkungen für die Anwendung des Mittels festgelegt werden. Es müsse sichergestellt sein, dass tatsächlich unbehandelte Flächen vorhanden sind, von denen aus eine Wiederbesiedlung erfolgen kann. Das Bundesgericht wies den Fall zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zurück. Dieses muss nun die Umweltauswirkungen des Pflanzenschutzmittels umfassender prüfen und gegebenenfalls strengere Auflagen für dessen Anwendung festlegen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-18
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Urteilsnummer: 2C_341/2023