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2025-06-17
Firma ignoriert Post vom Bundesgericht und scheitert mit Revision
Eine Tessiner Firma versäumte es, den vom Bundesgericht geforderten Kostenvorschuss zu bezahlen, weil sie ihre Post nicht abholte. Durch diese Nachlässigkeit wurde ihr Revisionsgesuch ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-06-17

Das Bundesgericht hat die Revisionsklage einer Tessiner Firma abgewiesen, weil diese den geforderten Kostenvorschuss von 1.000 Franken nicht bezahlt hatte. Die Firma hatte versucht, gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts vorzugehen, mit dem ihr Rekurs gegen eine Forderung von 1.125,10 Franken als unzureichend begründet abgewiesen worden war. Die Firma hatte ursprünglich Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl erhoben, war aber in allen Instanzen unterlegen.

Das Bemerkenswerte an diesem Fall ist, dass die Firma die Gerichtspost systematisch ignorierte. Das erste Schreiben des Bundesgerichts mit der Aufforderung zur Zahlung des Kostenvorschusses holte sie nicht ab. Auch die zweite Mahnung mit einer Nachfrist erreichte die Firma nicht, da diese bei der Post einen Auftrag zur Zurückhaltung ihrer Korrespondenz erteilt hatte. Das Gericht hielt jedoch fest, dass die Zustellung trotzdem als erfolgt gilt, wenn eine Partei in einem laufenden Verfahren mit Post vom Gericht rechnen muss.

Da die Firma weder innerhalb der ersten noch der verlängerten Frist den Kostenvorschuss bezahlte, wurde ihr Revisionsgesuch ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Das Bundesgericht entschied den Fall im vereinfachten Verfahren, da er offensichtlich unzulässig war. Die Firma muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Ihr zusätzlicher Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wurde gegenstandslos, da das Hauptbegehren abgewiesen wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-17
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Urteilsnummer: 5F_14/2025