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2025-06-17
Firma verpasst Zahlung und verliert Revisionsantrag beim Bundesgericht
Eine Schweizer Firma scheiterte mit ihrem Revisionsantrag beim Bundesgericht, weil sie die geforderte Vorauszahlung nicht leistete. Das Gericht wies den Antrag ohne inhaltliche Prüfung ab, nachdem die Firma zweimal die Zahlungsfrist verstreichen ließ.
Urteil publiziert am: 2025-06-17

Das Bundesgericht hat einen Revisionsantrag einer Firma abgewiesen, ohne auf dessen Inhalt einzugehen. Die Gesellschaft hatte gegen ein früheres Urteil des Bundesgerichts vom 27. Februar 2025 eine Revision beantragt, in dem ihr Rekurs als "offensichtlich unzureichend begründet" abgewiesen worden war. Der ursprüngliche Fall betraf eine Geldforderung von 869,25 Franken, die eine andere Firma gegen sie durchsetzen wollte.

Das Verfahren scheiterte an einer formalen Hürde: Die antragstellende Firma versäumte es, den vom Gericht geforderten Kostenvorschuss von 1000 Franken zu bezahlen. Das Bundesgericht hatte der Firma am 26. März eine erste Frist bis zum 11. April gesetzt, die ungenutzt verstrich. Die Gerichtsdokumente wurden nicht abgeholt. Auch die am 14. April angesetzte Nachfrist bis zum 7. Mai blieb ohne Reaktion – die Post vermerkte sogar, dass die Firma einen Auftrag erteilt hatte, ihre Korrespondenz zurückzuhalten.

Gemäß den Verfahrensregeln gilt ein Gerichtsdokument als zugestellt, wenn es sieben Tage nach dem ersten Zustellversuch nicht abgeholt wird. Da die Firma in einem laufenden Verfahren mit Mitteilungen des Gerichts rechnen musste, konnte sie sich nicht auf Unkenntnis berufen. Das Bundesgericht erklärte den Revisionsantrag daher für unzulässig und auferlegte der Firma Gerichtskosten in Höhe von 500 Franken. Gleichzeitig wurde ihr Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gegenstandslos.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-17
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Urteilsnummer: 5F_12/2025