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2025-06-17
Erbstreit unter Schwestern: Kampf um Details im Erbschein
Eine Frau scheitert vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gegen einen Erbschein. Ihre Kritik an Formulierungen und der Forderung, ihrer Schwester den Erbschein zu entziehen, wurde als unbegründet abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-06-17

Eine Erbin kämpfte bis vor Bundesgericht um Details in einem Erbschein, der nach dem Tod ihrer Stiefmutter ausgestellt wurde. Die verstorbene Frau hatte ihren Ehemann und dessen drei Töchter aus erster Ehe als Erbinnen eingesetzt. Nach dem Tod der Stiefmutter beantragten zwei der Schwestern beim Bezirksgericht Dielsdorf separate Erbscheine, wobei die Beschwerdeführerin ausdrücklich um persönliche Kostenauflage bat.

Die Beschwerdeführerin war mit mehreren Aspekten des ausgestellten Erbscheins unzufrieden: Sie störte sich an der Erwähnung einer Willensvollstreckerin, die ihr Amt niedergelegt hatte, an der Kostenverteilung und daran, dass ihre Schwester überhaupt einen Erbschein erhalten hatte. Das Obergericht Zürich wies ihre Berufung teilweise ab, trat auf die meisten ihrer Anträge jedoch nicht ein, da sie kein schutzwürdiges Interesse nachweisen konnte. Die Gerichtskosten wurden zwischen den Schwestern aufgeteilt.

Vor Bundesgericht machte die Frau geltend, dass verschiedene Verfassungsrechte verletzt worden seien. Sie kritisierte unter anderem eine angebliche Ungleichbehandlung der Parteien und eine Verletzung des Willkürverbots. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin ihre Rügen nicht ausreichend begründete und sich nicht mit den Argumenten der Vorinstanz auseinandersetzte. Das Gericht betonte, dass bei Beschwerden gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen wie Erbscheine nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann, wobei strenge Begründungsanforderungen gelten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-17
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Urteilsnummer: 5D_55/2024