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2025-06-17
Blinde Studentin verliert Kampf um Taggelder der IV
Eine junge Frau mit beidseitiger Blindheit hat vor Bundesgericht keinen Anspruch auf IV-Taggelder während ihres Studiums. Das Gericht sah keinen Nachweis, dass sie ohne ihre Behinderung neben dem Studium gearbeitet hätte.
Urteil publiziert am: 2025-06-17

Die seit 2013 von beidseitiger Blindheit betroffene Studentin hatte während ihres Bachelor- und Master-Studiums an einer Hochschule verschiedene Unterstützungsleistungen der Invalidenversicherung erhalten. Die IV übernahm unter anderem die behinderungsbedingten Mehrkosten für ihre Ausbildung sowie ihre Unterkunftskosten. Als die junge Frau zusätzlich Taggelder beantragte, lehnte die IV-Stelle dies jedoch ab, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

Nach erfolglosen Einsprachen gelangte die Studentin bis vor Bundesgericht. Dieses bestätigte nun die Entscheide der Vorinstanzen. Gemäss Gesetz haben Personen in einer erstmaligen beruflichen Ausbildung nur dann Anspruch auf Taggelder, wenn sie aufgrund ihrer Invalidität einen Erwerbsausfall erleiden. Ein solcher Erwerbsausfall wurde im Fall der Studentin verneint, da sie nicht glaubhaft machen konnte, dass sie ohne ihre Behinderung neben dem Studium einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wäre, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das Bundesgericht betonte, dass die Studentin keine Angaben zur finanziellen Situation ihrer Eltern gemacht hatte, die darauf hingedeutet hätten, dass sie auf ein eigenes Einkommen angewiesen gewesen wäre. Auch habe sie ihre Ausbildung nicht verzögert absolvieren müssen – im Gegenteil: Sie schloss alle Studienjahre erfolgreich ab und absolvierte sogar ein Auslandsjahr. Die von der Studentin vorgebrachten Argumente, wonach sie als bereits vor dem Studium behinderte Person benachteiligt sei, fanden vor Gericht kein Gehör. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten der Studentin auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-17
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Urteilsnummer: 9C_409/2024