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2025-06-17
Gefälschte Arbeitszeugnisse kosten Kosovaren fast die Aufenthaltsbewilligung
Ein Mann aus Kosovo reichte bei der Genfer Migrationsbehörde gefälschte Arbeitszeugnisse ein, um seine Aufenthaltssituation zu legalisieren. Das Bundesgericht hat ihn nun teilweise entlastet, da nicht alle Dokumente als strafrechtlich relevante Fälschungen gelten können.
Urteil publiziert am: 2025-06-17

Ein Kosovare wollte im Rahmen der Genfer Regularisierungsaktion "Papyrus" seinen illegalen Aufenthalt in der Schweiz legalisieren. Um die erforderlichen zehn Jahre ununterbrochenen Aufenthalt nachzuweisen, reichte er bei der Migrationsbehörde mehrere Arbeitszeugnisse und Lohnausweise für die Jahre 2008 bis 2012 ein. Die Behörden erkannten jedoch Unstimmigkeiten in den Dokumenten und lehnten sein Gesuch ab.

Das Bundesgericht hat den Mann nun teilweise entlastet. Während eine Bescheinigung aus dem Jahr 2008 tatsächlich als Urkundenfälschung eingestuft wurde, gelten die anderen Dokumente nicht als strafrechtlich relevante Fälschungen. Bei den Lohnausweisen und Arbeitsbescheinigungen der Firma C. Sàrl handelte es sich lediglich um "schriftliche Lügen", die keinen besonderen Beweiswert haben. Entscheidend war, dass die Unterzeichner zum Zeitpunkt der Erstellung befugt waren, für die Firma zu unterschreiben.

Der Vorwurf des betrügerischen Verhaltens gegenüber den Behörden bleibt jedoch bestehen. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann wissentlich falsche Angaben zu einem wesentlichen Umstand machte – nämlich zur Dauer seines Aufenthalts in der Schweiz. Die Genfer Justizbehörden müssen nun die Strafe neu festlegen. Ursprünglich war der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken verurteilt worden. Obwohl er teilweise freigesprochen wurde, muss er einen Teil der Verfahrenskosten tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-17
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Urteilsnummer: 6B_39/2025