Im Streit um den geplanten Windpark "Sur Grati" im Waadtländer Jura hat das Bundesgericht die Beschwerde von drei Umweltverbänden abgewiesen. Die Verbände – Fédération Paysage Libre Suisse, Fédération Paysage-Libre Vaud und SOS Jura – hatten gegen die Baubewilligung für sechs Windräder auf einer Bergkette oberhalb von Vaulion und Vallorbe geklagt. Das Kantonsgericht hatte ihre Klage bereits für unzulässig erklärt, weil keiner der Verbände die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschwerdelegitimation erfüllte.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid und wies alle Argumente der Verbände zurück. Paysage Libre Suisse war zum Zeitpunkt des kantonalen Urteils nicht in der Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen aufgeführt und hatte zudem im Vorfeld keine Einsprache gegen das Projekt eingereicht. Der Waadtländer Verband Paysage-Libre Vaud konnte nicht nachweisen, dass er seit mindestens zehn Jahren Naturschutz in seinen Statuten verankert hatte – eine Grundvoraussetzung für die Beschwerdeberechtigung gemäß kantonalem Recht.
Auch SOS Jura scheiterte mit seiner Beschwerde. Der Verein konnte weder belegen, dass er seit zehn Jahren aktiv ist, noch dass die Mehrheit seiner Mitglieder direkt vom Windpark betroffen wäre. Das Gericht betonte, dass es Aufgabe der Beschwerdeführer sei, von sich aus alle notwendigen Nachweise für ihre Klageberechtigung zu erbringen. Die bloße Behauptung, viele Mitglieder seien betroffen, reichte nicht aus – zumal der Verein sich auch gegen drei andere Windparks im Jura engagiert.