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2025-06-17
Einbruch auf Bestellung: Werkstattbesitzer kassiert Versicherung ab
Ein Werkstattbesitzer inszenierte einen Einbruch in seine eigene Firma und kassierte 20.000 Franken von der Versicherung. Das Bundesgericht bestätigte nun seine Verurteilung wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten.
Urteil publiziert am: 2025-06-17

Der ehemalige Geschäftsführer einer Werkstatt im Wallis hatte im Mai 2017 einen Einbruchdiebstahl in seine eigene Firma vorgetäuscht. Er beauftragte zwei Komplizen, gewaltsam in die Geschäftsräume einzudringen und dort Material auf den Boden zu werfen. Die angeblich gestohlenen Gegenstände hatte er zuvor in einer eigens angemieteten Garagenbox in Italien versteckt. Nach dem fingierten Einbruch erstattete er Anzeige bei der Polizei und reichte bei seiner Versicherung eine Schadenmeldung ein. Diese zahlte ihm daraufhin 20.000 Franken aus.

Das Bundesgericht bestätigte nun seine Verurteilung wegen Betrugs. Es wies die Einwände des Mannes zurück, wonach die Versicherung leichtfertig gehandelt habe und seine Täuschung nicht arglistig gewesen sei. Laut Gericht ging sein Verhalten über eine "einfache Lüge" hinaus. Durch die Inszenierung des Einbruchs und die anschließende polizeiliche Untersuchung habe er die Versicherung gezielt davon abgehalten, weitere Überprüfungen vorzunehmen.

Auch die Beschwerde gegen die Höhe der Freiheitsstrafe von 39 Monaten blieb erfolglos. Der Mann hatte argumentiert, dass eine Reduzierung auf 36 Monate angemessen wäre, da dies einen teilbedingten Vollzug ermöglicht hätte. Das Bundesgericht sah jedoch keine Gründe für eine mildere Strafe, zumal der mehrfach vorbestrafte Mann eine schlechte Legalprognose aufweise. Er sei von bisherigen Strafen "unbeeindruckt geblieben" und habe sich "von einer unbelehrbaren und uneinsichtigen Seite" gezeigt. Sogar nach einer ersten Haftentlassung habe er wieder Straftaten begangen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-17
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Urteilsnummer: 6B_337/2024