Der Fall dreht sich um einen kosovarischen Staatsangehörigen, der seit 2006 mit Unterbrechungen in der Schweiz lebt und dessen Aufenthaltsgesuche wiederholt abgelehnt wurden. Nach einem erzwungenen Aufenthalt im Kosovo Ende 2016 kehrte er 2017 illegal in die Schweiz zurück. 2018 stellte er im Rahmen der Genfer "Papyrus"-Aktion, die die Regularisierung von Sans-Papiers zum Ziel hatte, ein neues Gesuch. Seine Ehefrau reiste 2022 ebenfalls illegal ein, und das Paar bekam ein Kind in der Schweiz.
Die Genfer Behörden lehnten 2024 das Aufenthaltsgesuch der Familie ab und verfügten ihre Ausreise. Die kantonalen Rechtsmittelinstanzen bestätigten diesen Entscheid. Die Familie argumentierte vor Bundesgericht unter anderem mit der langen Verfahrensdauer von fast sechs Jahren und berief sich auf den Schutz des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab. Es hielt fest, dass die Familie keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung habe. Eine aussergewöhnliche Integration, die ein Bleiberecht rechtfertigen könnte, sei nicht erkennbar, zumal die Familie wiederholt gegen das Schweizer Ausländerrecht verstossen habe. Die Ehefrau wurde den Behörden erst zwei Jahre nach ihrer Einreise gemeldet. Auch die lange Verfahrensdauer begründe keinen Anspruch auf eine Bewilligung, da die Familie selbst nicht aktiv nach dem Stand ihres Verfahrens gefragt und sich nicht rechtstreu verhalten habe.