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2025-06-13
Steuerstreit endet mit Rückweisung: GmbH scheitert mit Beschwerde
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer GmbH gegen einen Rückweisungsentscheid im Rechtsöffnungsverfahren nicht eingetreten. Die Firma hatte versucht, gegen einen Entscheid vorzugehen, der ihr eigentlich zum Vorteil gereichte, da er ihr rechtliches Gehör sicherstellen sollte.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

In einem Steuerstreit zwischen einer GmbH und dem Kanton Basel-Stadt hatte das Zivilgericht Basel-Stadt dem Kanton zunächst die definitive Rechtsöffnung für eine Forderung von 9'518.30 Franken erteilt. Die GmbH beschwerte sich dagegen beim Appellationsgericht Basel-Stadt, welches ihr Recht gab und feststellte, dass das Zivilgericht den Anspruch der Firma auf rechtliches Gehör verletzt hatte. Das Appellationsgericht hob den Entscheid auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Zivilgericht zurück, damit die GmbH zum Rechtsöffnungsgesuch Stellung nehmen könne.

Obwohl dieser Rückweisungsentscheid eigentlich in ihrem Interesse lag, legte die GmbH dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die Firma gab an, ihre finanzielle Situation erlaube es ihr nicht, den Kostenvorschuss für das bundesgerichtliche Verfahren zu bezahlen, und beantragte sinngemäß die unentgeltliche Rechtspflege. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass es sich um einen Zwischenentscheid handelte.

Das Bundesgericht wies darauf hin, dass Zwischenentscheide nur unter bestimmten Voraussetzungen selbständig angefochten werden können, etwa wenn sie einen nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil bewirken können. Die GmbH hatte jedoch keinen solchen Nachteil dargelegt, und ein solcher war auch nicht ersichtlich, da der Rückweisungsentscheid gerade die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör beseitigen sollte. Das Bundesgericht trat daher auf die Beschwerde nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde ab. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden der GmbH auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
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Urteilsnummer: 4D_61/2025