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2025-06-13
Führerscheinentzug: Autofahrerin scheitert mit Beschwerde
Einer Zürcher Autofahrerin wurde der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen, nachdem Zweifel an ihrer Fahreignung aufgekommen waren. Ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Bundesgericht nun ab, da sie sich nicht konkret mit den Argumenten der Vorinstanz auseinandersetzte.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich entzog einer Autofahrerin im November 2023 den Führerausweis auf unbestimmte Zeit und untersagte ihr das Führen sämtlicher Motorfahrzeuge. Die Wiedererteilung des Führerausweises wurde vom Vorliegen eines positiven verkehrsmedizinischen Gutachtens abhängig gemacht. Sowohl die Sicherheitsdirektion als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigten diesen Entscheid in den darauffolgenden Monaten.

Die Autofahrerin wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an das Bundesgericht und verlangte die Rückgabe ihres Führerausweises. In ihrem Schreiben behauptete sie lediglich, nicht schuldig zu sein, ohne jedoch auf die Begründung des vorinstanzlichen Urteils einzugehen. Insbesondere setzte sie sich nicht mit der Feststellung auseinander, dass das verkehrsmedizinische Gutachten, welches die Grundlage für den Führerausweisentzug bildete, als schlüssig, vollständig und widerspruchsfrei beurteilt worden war.

Das Bundesgericht entschied, nicht auf die Beschwerde einzutreten, da diese den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Gemäss Bundesgerichtsgesetz müssen Beschwerden klar darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und sich mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen. Die rein appellatorische Kritik der Autofahrerin reichte dafür nicht aus. Obwohl die Beschwerdeführerin bei diesem Verfahrensausgang grundsätzlich kostenpflichtig gewesen wäre, verzichtete das Gericht auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
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Urteilsnummer: 1C_206/2025