Das Bundesgericht hat entschieden, dass Bankkonten im Zusammenhang mit einem ehemaligen ukrainischen Gouverneur und Parlamentarier weiterhin in der Schweiz blockiert bleiben. Die betroffenen Konten gehören der Schwiegertochter des Politikers sowie drei Firmen, deren wirtschaftlich Berechtigter sein Sohn ist. Die Vermögenswerte waren ursprünglich im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden, nachdem die ukrainischen Behörden den früheren Gouverneur der Region Luhansk verdächtigt hatten, unrechtmäßige Vorteile von staatlichen Unternehmen erhalten zu haben.
Das Gericht stützte sich auf das Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen. Entscheidend war, dass die Ukraine aufgrund des Krieges und der russischen Besetzung der Region Luhansk nicht in der Lage ist, die notwendigen Beweise zu sammeln und ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen. Die meisten Beweismittel und Zeugen befinden sich in besetzten Gebieten und sind für die ukrainische Justiz nicht zugänglich.
Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Gelder rechtmäßig erworben wurden und die Ukraine kein "versagender Staat" sei. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück und betonte, dass die Frage der Herkunft der Gelder nicht im Rahmen des Blockierungsverfahrens, sondern erst im nachfolgenden Einziehungsverfahren zu klären sei. Zudem sei es im Interesse der Schweiz, Gelder mit zweifelhafter Herkunft zu blockieren, um deren Herkunft im Rahmen eines Einziehungsverfahrens zu prüfen und gegebenenfalls an den Herkunftsstaat zurückzuführen.