Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-13
Ukraine-Vermögen bleibt trotz Verfahrensproblemen blockiert
Seit über zehn Jahren sind in der Schweiz Vermögenswerte im Zusammenhang mit einem ukrainischen Korruptionsfall gesperrt. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass die Gelder weiterhin blockiert bleiben, obwohl das Strafverfahren in der Ukraine ins Stocken geraten ist.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

Der Sohn eines ehemaligen ukrainischen Premierministers soll Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen haben, von denen ein Teil auf Schweizer Konten landete. Diese Vermögenswerte in Höhe von über 8 Millionen Franken wurden bereits 2014 gesperrt. Ursprünglich erfolgte die Sperrung im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens, doch als absehbar wurde, dass die ukrainischen Behörden die Strafuntersuchung nicht rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung abschließen können, ordnete der Bundesrat 2023 eine administrative Sperrung nach dem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) an.

Die betroffenen Gesellschaften wehrten sich gegen diese Entscheidung und argumentierten, die Ukraine sei kein gescheiterter Staat und könne Korruptionsfälle trotz des Krieges effizient verfolgen. Das Bundesgericht stellt jedoch fest, dass mehrere Faktoren zum Scheitern des Strafverfahrens beigetragen haben: Neben der Abwesenheit wichtiger Zeugen, die sich in Russland aufhalten und nicht befragt werden können, spielten auch die hohe Belastung der ukrainischen Ermittlungsbehörden und politische Einflussnahme eine Rolle. Zudem gingen bei einem Zuständigkeitswechsel zwischen verschiedenen Behörden wichtige Dokumente verloren.

Das Bundesgericht betont, dass die Sperrung eine vorläufige Maßnahme ist und in einem nachfolgenden Verfahren noch geprüft werden muss, ob die Vermögenswerte tatsächlich unrechtmäßig erworben wurden. Den Gesellschaften, die seit über zehn Jahren nicht mehr über ihre Konten verfügen können, müsse bald Gelegenheit gegeben werden, sich zur Rechtmäßigkeit des Erwerbs zu äußern. Das Gericht fordert daher, dass das Einziehungsverfahren zügig eingeleitet wird, statt die gesetzlich mögliche Frist von weiteren zehn Jahren auszuschöpfen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_604/2024