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2025-06-13
Oligarch unterliegt im Kampf um eingefrorene Millionen
Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit von Kontosperren in Höhe von rund 69 Millionen Dollar, die mit dem ukrainischen Oligarchen E. in Verbindung stehen. Obwohl der Bundesrat die Betroffenen vor der Sperrung hätte anhören müssen, wurde dieser Verfahrensmangel später geheilt.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von vier Kontoinhabern gegen die vom Bundesrat verfügte Sperrung ihrer Vermögenswerte weitgehend abgewiesen. Die Konten, die mit dem ukrainischen Oligarchen und ehemaligen Volksabgeordneten E. in Verbindung stehen, wurden im Mai 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine gesperrt. Der Bundesrat stützte sich dabei auf das Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG), nachdem ein Rechtshilfeverfahren mit der Ukraine zu scheitern drohte.

Das Gericht stellte zwar fest, dass der Bundesrat die Kontoinhaber vor der Sperrung hätte anhören müssen, hielt diesen Verfahrensmangel jedoch für heilbar. Die Heilung sei durch ein später eingereichtes Wiedererwägungsgesuch erfolgt, in dem die Betroffenen ausführlich Stellung nehmen konnten. Auch die weitere Gehörsverletzung – der Bundesrat hatte während des Verfahrens neue Beweismittel beigezogen, ohne die Betroffenen zu informieren – wurde als heilbar eingestuft, da die Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten.

Die Beschwerdeführer hatten in ihrer Beschwerde ans Bundesgericht nur Verfahrensrügen erhoben, ohne auf die materielle Begründung des Bundesverwaltungsgerichts einzugehen. Diese materiellen Aspekte musste das Bundesgericht daher nicht prüfen. Einzig bei der Kostenverteilung gab das Gericht den Beschwerdeführern teilweise recht: Das Bundesverwaltungsgericht muss die Kosten- und Entschädigungsfrage neu beurteilen und dabei berücksichtigen, dass eine Gehörsverletzung vorlag, die erst im Rechtsmittelverfahren geheilt wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
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Urteilsnummer: 1C_435/2024