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2025-06-13
Pensionskasse stoppt Bau von Genfer Wohnturm wegen Lärmbedenken
Eine Pensionskasse hat erfolgreich gegen den Bau eines 51 Meter hohen Wohnturms in Genf geklagt. Das Bundesgericht verlangt nun eine neue Lärmstudie, da die bisherigen Messungen veraltet sind und Grenzwertüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

Die CAP Pensionskasse, die ein Grundstück neben dem geplanten Bauprojekt im Genfer Quartier Praille-Acacias-Vernets (PAV) besitzt, hat vor Bundesgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Der umstrittene 16-stöckige Wohnturm mit 77 Wohnungen und Gewerbeflächen im Erdgeschoss und ersten Stock darf vorerst nicht gebaut werden. Das höchste Gericht hat die Baubewilligung sistiert und verlangt vom Genfer Baudepartement eine neue Lärmbeurteilung.

Ausschlaggebend für den Entscheid war die mangelhafte Lärmprognose. Das Bundesgericht kritisierte, dass sich die Genfer Behörden auf eine vier Jahre alte Schallstudie stützten, obwohl neuere Daten aus dem Lärmkataster von 2022 Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte um 2 bis 3 Dezibel zeigten. Zudem fehlten Angaben darüber, wie sich der Lärm in den verschiedenen Stockwerken des geplanten Gebäudes auswirken würde, insbesondere an den Fenstern der lärmempfindlichen Räume.

Die Richter in Lausanne wiesen hingegen andere Argumente der Pensionskasse zurück. So bestätigten sie, dass für das Projekt kein Quartierplan nötig war, da es aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist. Auch die Einstufung des Gebiets in die Lärmempfindlichkeitsstufe III, die gemischte Wohn- und Gewerbenutzung erlaubt, wurde als korrekt beurteilt. Ebenso sahen die Richter keine Probleme bei der geplanten Einfahrt zur Tiefgarage, die mit schallabsorbierenden Materialien ausgestattet werden soll und die Planungswerte einhalten wird.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_431/2023