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2025-06-13
Italiener kämpft um Bleiberecht: Neuer Job rettet Aufenthalt
Ein italienischer Staatsangehöriger hat nach mehreren Arbeitsverhältnissen und einem Arbeitsunfall sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verloren. Die Behörden widerriefen seine B-Bewilligung, doch ein neuer unbefristeter Arbeitsvertrag brachte die Wende.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

Der Fall eines italienischen Staatsangehörigen zeigt die Tücken des Aufenthaltsrechts für EU-Bürger in der Schweiz. Der Mann erhielt 2021 eine B-Bewilligung nach Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Nach nur wenigen Wochen verlor er jedoch diese Stelle und fand anschließend nur eine temporäre Anstellung. Als er im März 2022 einen Arbeitsunfall erlitt und später auch diese Stelle verlor, widerrief das Walliser Amt für Bevölkerung und Migration seine B-Bewilligung und ersetzte sie durch eine L-Bewilligung für kurzfristigen Aufenthalt.

Der Italiener kämpfte durch alle Instanzen gegen diese Entscheidung. Sowohl der Staatsrat als auch das Kantonsgericht des Wallis bestätigten jedoch den Widerruf seiner Aufenthaltsbewilligung. Die Behörden argumentierten, dass der Mann weniger als ein Jahr nach seiner Ankunft in der Schweiz erneut arbeitslos geworden sei. Obwohl er aufgrund seines Unfalls Taggelder der SUVA und später Arbeitslosenentschädigung erhielt, reichte dies nicht für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Während sein Fall vor dem Bundesgericht anhängig war, wendete sich das Blatt für den Italiener: Er schloss zum 1. Januar 2025 einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag ab und erhielt daraufhin im Februar 2025 eine neue B-Bewilligung. Das Bundesgericht erklärte sein Verfahren deshalb als gegenstandslos und strich den Fall aus dem Register. Der Beschwerdeführer musste allerdings die Gerichtskosten tragen, da die Erledigung des Falls auf seine veränderte persönliche Situation zurückzuführen war und nicht auf äußere Umstände.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
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Urteilsnummer: 2C_104/2025