Die russische Staatsbürgerin hatte seit 2019 in der Schweiz zunächst mit einem Studentenvisum und später mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für ein Praktikum gelebt. Nachdem ihr Arbeitgeber 2022 eine reguläre Arbeitsbewilligung für sie beantragt hatte, lehnte das Genfer Migrationsamt dies ab, da der Inländervorrang nicht beachtet worden sei. Die Frau stellte daraufhin ein Gesuch für einen Härtefall sowie für eine provisorische Aufenthaltsbewilligung.
Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde nun endgültig ab. Die Richter stellten fest, dass die Russin keinen rechtlichen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung hat. Auch ihre Befürchtung, bei einer Rückkehr nach Russland als "ausländische Agentin" verfolgt zu werden, konnte sie nicht ausreichend belegen. Die Frau hatte angegeben, wegen ihrer Arbeit im Bereich Kryptosicherheit und ihrer kritischen Haltung zum Ukraine-Krieg gefährdet zu sein.
Das Gericht stellte zwar eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland fest, sah aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin persönlich von unmenschlicher Behandlung bedroht wäre. Es verwies darauf, dass das russische Gesetz über "ausländische Agenten" hauptsächlich Journalisten, Menschenrechtsorganisationen und regierungskritische Medien betreffe. Die Frau hatte jedoch seit 2019 nicht mehr als Journalistin gearbeitet und war zuvor nur im Bereich "Healthy Lifestyle" tätig gewesen, ohne politischen Bezug.