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2025-06-13
Millionenstrafe für US-Konzern nach Batteriestreit mit Zulieferer
Ein amerikanischer Konzern muss seinem deutschen Zulieferer über 10 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, nachdem er den Bezug von Hörgerätebatterien einstellte. Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil des Zürcher Handelsgerichts gegen den Batteriehersteller.
Urteil publiziert am: 2025-06-13

Der Streit zwischen einem US-amerikanischen und einem deutschen Unternehmen in der Hörgerätebatteriebranche endete mit einer millionenschweren Niederlage für den amerikanischen Konzern. Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts, wonach der US-Konzern seinem deutschen Zulieferer rund 11 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen muss.

Der Fall begann 2015, als die beiden Unternehmen eine Kooperation vereinbarten: Der US-Konzern verkaufte seine Produktions- und Verpackungsanlagen an den deutschen Zulieferer und verpflichtete sich im Gegenzug, Hörgerätebatterien exklusiv von diesem zu beziehen. 2019 erwarb die amerikanische Muttergesellschaft jedoch einen Konkurrenten mit eigener Batterieproduktion. Obwohl die Vertragsparteien ihr Abkommen daraufhin anpassten und bis 2025 verlängerten, stellte der US-Konzern 2020 seine Bestellungen beim deutschen Zulieferer komplett ein und bezog die Batterien stattdessen von den neu erworbenen Gesellschaften.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dies eine klare Vertragsverletzung darstelle. Der Vertrag hatte zwar keine Mindestbestellmengen festgelegt, doch die komplette Einstellung der Bestellungen während der vereinbarten Laufzeit kam einem vorzeitigen Vertragsausstieg gleich. Auch die Argumentation des US-Konzerns, er dürfe Batterien von konzerneigenen Gesellschaften beziehen, überzeugte nicht. Die Richter bestätigten zudem, dass der vertraglich vereinbarte pauschalisierte Schadenersatz zu Recht angewendet wurde, auch wenn der deutsche Zulieferer keinen konkreten Schaden nachweisen musste.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-13
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Urteilsnummer: 4A_526/2024