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2025-06-12
Staatsverweigerer scheitert mit bizarrer Schuldabwehr vor Gericht
Ein Mann versuchte mit Argumenten aus der Staatsverweigerer-Szene seine Konkurseröffnung anzufechten. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, da er sich nicht sachgerecht mit den Vorinstanzen auseinandersetzte.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes gegen seine Konkurseröffnung abgewiesen. Der Betroffene hatte versucht, mit typischen Argumenten aus der Staatsverweigerer-Bewegung gegen den vom Kreisgericht Wil eröffneten Konkurs vorzugehen. Nachdem das Kantonsgericht St. Gallen seine erste Beschwerde bereits abgewiesen hatte, wandte er sich an das Bundesgericht – allerdings ohne Erfolg.

In seiner Beschwerde berief sich der Mann auf Konzepte, die für Staatsverweigerer-Bewegungen charakteristisch sind. Er unterschied etwa zwischen einer "Kaufmannsperson" und einem "beseelten Menschen" und behauptete, seine Schulden durch eine sogenannte "Promissory Note" beglichen zu haben. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer sich nicht mit den eigentlichen Erwägungen des Kantonsgerichts auseinandersetzte. Dieses hatte festgehalten, dass im Beschwerdeverfahren nicht vorgebracht werden könne, die Konkursforderung bestehe nicht oder nicht in vollem Umfang.

Das Bundesgericht befand die Beschwerde für offensichtlich unzulässig und ohne hinreichende Begründung. Der Abteilungspräsident trat im vereinfachten Verfahren nicht darauf ein. Die Behauptungen des Mannes, sein rechtliches Gehör sei verweigert worden und die Fakten seien nicht berücksichtigt worden, wurden als ungenügend begründet zurückgewiesen. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Mit diesem Urteil bestätigte das Bundesgericht einmal mehr, dass pseudorechtliche Argumente aus der Staatsverweigerer-Szene vor Schweizer Gerichten keine Chance haben.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 5A_416/2025