Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-12
Vom Folterknecht zum Dauerhäftling: Mann bleibt in U-Haft
Ein Mann, der über Jahre hinweg mehrere Personen gefoltert und misshandelt haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht lehnte seine Forderung nach Freilassung unter Auflagen ab.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Seit August 2018 sitzt ein 32-jähriger Mann in Untersuchungshaft, dem eine erschreckende Serie von Gewaltdelikten vorgeworfen wird. Laut Anklagebehörde soll er zwischen 2009 und 2018 insgesamt dreizehn Personen – darunter mehrere Partnerinnen, von denen einige minderjährig waren – körperlich und psychisch misshandelt haben. Die Vorwürfe umfassen schockierende Szenarien: Er soll Opfer mit Nadeln und Pfeilen beschossen, sie mit einem Elektroschocker traktiert und mehrere Frauen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Besonders verstörend sind Berichte über inszenierte Folterszenen, bei denen er ein Opfer an einen Stuhl fesselte und mit Elektroschocks quälte, oder eine Minderjährige in einer Badewanne fesselte, während er eine Clownsmaske trug.

Nach fast sieben Jahren Untersuchungshaft beantragte der Mann seine Freilassung unter Auflagen wie psychiatrischer Betreuung, Drogenkontrollen und Kontaktverboten. Das Bundesgericht hat diesen Antrag nun abgelehnt. Es stützte sich dabei auf mehrere psychiatrische Gutachten, die dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und paranoiden Zügen sowie ein mittleres bis hohes Rückfallrisiko bescheinigen. Besonders problematisch: Der Mann streitet die meisten Vorwürfe ab oder verharmlost sie und zeigt kaum Empathie für seine Opfer.

Die Richter bezweifelten, dass der Verurteilte sich an die vorgeschlagenen Auflagen halten würde. Schon in der Haft habe er kaum therapeutische Angebote wahrgenommen und zeige nur eine "sehr relative" Einsicht. Sein Vorschlag, bei seinem Vater zu wohnen, wurde ebenfalls kritisch gesehen – die Beziehung sei konfliktbeladen und teils von Gewalt geprägt gewesen. Da eine Verletzung der Auflagen erst im Nachhinein festgestellt werden könnte, sei das Risiko für die Gesellschaft zu hoch. Die Anklageerhebung soll nun ohne Verzug erfolgen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_315/2025