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2025-06-12
Zahlungsverweigerung kostet Paar den Prozess gegen Bezirksrichter
Ein Ehepaar aus dem Thurgau blitzt mit seiner Beschwerde gegen einen Kreuzlinger Bezirksrichter beim Bundesgericht ab. Die beiden hatten es versäumt, den geforderten Kostenvorschuss zu bezahlen, und lieferten zudem eine unzureichende Begründung für ihr Anliegen.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Im Zentrum des Falls steht ein Verfahren am Bezirksgericht Kreuzlingen zur Aberkennung von Ansprüchen in Lastenverzeichnissen. Die Frau ist als Beklagte und ihr Mann als Nebenintervenient beteiligt, während eine Aktiengesellschaft als Klägerin auftritt. Als Bezirksrichter Jürg Roth im September 2023 eine Eingabe des Paares als "querulatorisch und rechtsmissbräuchlich" bezeichnete und nicht weiter beachtete, reichten die beiden Beschwerde beim Thurgauer Obergericht ein.

Das Obergericht forderte vom Paar einen Kostenvorschuss von 800 Franken, den die beiden jedoch nicht bezahlten. Stattdessen beantragten sie unentgeltliche Rechtspflege, was abgelehnt wurde. Trotz mehrfacher Fristerstreckung und einer letzten Mahnung leisteten sie den Vorschuss nicht, woraufhin das Obergericht auf ihre Beschwerde nicht eintrat. Gegen diesen Nichteintretensentscheid erhoben sie Beschwerde beim Bundesgericht.

Vor dem Bundesgericht argumentierte das Paar überraschenderweise nicht gegen den eigentlichen Nichteintretensentscheid, sondern stellte Anträge zur angeblichen Handlungsunfähigkeit der klagenden Aktiengesellschaft. Zudem lehnten sie mehrere Bundesrichter ab, darunter den zuständigen Abteilungspräsidenten. Das Bundesgericht befand, dass die Beschwerde keine hinreichende Begründung enthalte und am Kern der Sache vorbeigehe. Der Abteilungspräsident trat im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte dem Paar solidarisch die Gerichtskosten von 1'500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 5A_337/2025