Das Bundesgericht hat am 28. Mai 2025 ein Verfahren im Bereich des direkten Bundessteuerrechts formell abgeschlossen, nachdem das klagende Ehepaar seine Beschwerde zurückgezogen hatte. Die Eheleute hatten ursprünglich am 7. Mai 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 2025 eingelegt, entschieden sich jedoch zwei Wochen später, den Fall nicht weiterzuverfolgen.
Der Steuerstreit betraf die Veranlagung für das Steuerjahr 2015 und involvierte sowohl die kantonale Steuerverwaltung von Genf als auch jene des Kantons Schwyz. Die genauen Hintergründe des Steuerstreits gehen aus der Verfügung nicht hervor, jedoch deutet die Beteiligung zweier kantonaler Steuerbehörden auf mögliche Fragen zum Steuerdomizil oder zur interkantonalen Steueraufteilung hin. Das Ehepaar wurde während des Verfahrens anwaltlich vertreten.
Mit dem Rückzug der Beschwerde wurde das Verfahren vor dem Bundesgericht gegenstandslos und aus dem Register gestrichen. Die Gerichtskosten wurden auf 500 Franken festgesetzt und dem Ehepaar auferlegt. Diese Kosten fallen deutlich niedriger aus als bei einem vollständigen Verfahren, da das Gericht bei einem Rückzug in der Regel reduzierte Gebühren ansetzt. Die Verfügung wurde allen beteiligten Parteien sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zugestellt.