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2025-06-12
Frist verpasst: Mann scheitert mit verspäteter Zahlung vor Gericht
Ein Beschwerdeführer versäumte es, eine gerichtlich geforderte Kostenvorschusszahlung rechtzeitig zu leisten, nachdem er wegen einer Operation verhindert war. Trotz seines Antrags auf Fristverlängerung scheiterte er, weil er die versäumte Handlung nicht innerhalb der gesetzlichen Nachfrist ausführte.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Das Bundesgericht hat einen Antrag auf Fristverlängerung für eine versäumte Kostenvorschusszahlung abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte zusammen mit einer weiteren Person am 12. Februar 2025 eine zivilrechtliche Beschwerde gegen ein Urteil der Genfer Justiz eingereicht. Das Bundesgericht forderte daraufhin einen Kostenvorschuss von 1000 Franken bis zum 3. März 2025. Nach Ablauf dieser Frist wurde eine einmalige Nachfrist bis zum 19. März 2025 gewährt, mit dem Hinweis, dass die Beschwerde bei Nichteinhaltung für unzulässig erklärt würde.

Da der Beschwerdeführer den Vorschuss nicht fristgerecht bezahlte, wurde seine Beschwerde am 7. April 2025 abgewiesen. Der Mann beantragte am 25. April 2025 eine weitere Fristverlängerung und begründete sein Versäumnis mit einer schweren Operation, die er am 17. März 2025 hatte durchführen lassen müssen. Er gab an, bis zum 12. April 2025 im Krankenhaus gelegen zu haben und behauptete, die versäumte Zahlung inzwischen nachgeholt zu haben.

Das Bundesgericht wies den Antrag auf Fristverlängerung ab, da gemäß Artikel 50 des Bundesgerichtsgesetzes eine versäumte Handlung innerhalb von 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden muss. Obwohl der Beschwerdeführer behauptete, die Zahlung geleistet zu haben, stellte das Gericht fest, dass er lediglich die Gebühren für das aktuelle Verfahren zur Fristverlängerung bezahlt hatte, nicht aber den ursprünglich geforderten Kostenvorschuss. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 800 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 4F_15/2025