Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-06-12
Streit mit Versicherung: Kläger zieht Beschwerde überraschend zurück
Ein Rechtsstreit zwischen einem Kunden und einer Versicherungsgesellschaft hat ein abruptes Ende gefunden. Der Kläger zog seine Beschwerde beim Bundesgericht kurz vor der Verhandlung zurück.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Am 27. Mai 2025 hat das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne die Abschreibung eines Verfahrens verfügt, nachdem der Kläger seine Beschwerde zurückgezogen hatte. Der Mann hatte ursprünglich am 11. April 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 10. März 2025 eingereicht. Der Fall betraf einen Streit im Zusammenhang mit einem Auftragsverhältnis zwischen dem Kläger und einer Versicherungsgesellschaft.

Nur wenige Wochen nach Einreichung der Beschwerde entschied sich der Kläger jedoch, das Verfahren nicht weiterzuführen. Mit einem Schreiben vom 23. Mai 2025 teilte er dem Bundesgericht seinen Rückzug mit. Die Gründe für diesen überraschenden Schritt wurden in der Verfügung des Bundesgerichts nicht genannt. Möglicherweise könnte eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt worden sein.

Das Bundesgericht hat gemäss Artikel 32 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes das Verfahren als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 500 Franken wurden dem Kläger auferlegt. Der Versicherungsgesellschaft als Beschwerdegegnerin wurde keine Parteientschädigung zugesprochen, da ihr im Zusammenhang mit dem bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand entstanden war.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_181/2025