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2025-06-12
Millionen-Rückforderung: IT-Firma verliert Kampf gegen Kurzarbeitsfrist
Eine IT-Firma muss unrechtmässig bezogene Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 211'000 Franken zurückzahlen. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Firma die Einsprachefrist verpasst hatte und damit den Anspruch auf materielle Prüfung verlor.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer IT-Firma abgewiesen, die sich gegen die Rückforderung von Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 211'042 Franken wehrte. Die Firma hatte zwischen März 2020 und Mai 2021 insgesamt über eine Million Franken Kurzarbeitsentschädigung bezogen. Nach einer Arbeitgeberkontrolle im Februar 2023 forderte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Teil dieser Leistungen zurück, da sie unrechtmässig bezogen worden seien.

Kernpunkt des Verfahrens war die Frage, ob die Firma die 30-tägige Einsprachefrist gegen die Rückforderungsverfügung eingehalten hatte. Die Post hatte am 11. Mai 2023 eine Abholungseinladung für die Sendung mit der Verfügung hinterlegt. Die Firma verlängerte die Abholfrist bis zum 8. Juni und holte die Sendung am 24. Mai ab. Ihre Einsprache datierte vom 23. Juni 2023. Das SECO und später auch das Bundesverwaltungsgericht befanden, dass die Einsprachefrist bereits am 19. Juni abgelaufen war.

Das Bundesgericht bestätigte nun diese Einschätzung. Es stellte fest, dass die Firma aufgrund der bei ihr durchgeführten Arbeitgeberkontrolle mit einer Verfügung rechnen musste. Daher galt die sogenannte Zustellfiktion – die Frist begann sieben Tage nach der ersten Zustellungsmeldung zu laufen, unabhängig davon, wann die Firma das Dokument tatsächlich abholte. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass die Firma bei der Kontrolle ein Dokument unterzeichnet hatte, mit dem sie sich zur Nachreichung weiterer Unterlagen verpflichtete, und daher nicht davon ausgehen konnte, dass die Prüfung ohne Beanstandungen verlaufen war.

Die Firma muss nun die Rückforderung bezahlen und zusätzlich die Gerichtskosten von 3'500 Franken übernehmen. Das Urteil zeigt die Wichtigkeit der Einhaltung von Fristen im Verwaltungsverfahren und die Konsequenzen der Zustellfiktion, wonach behördliche Dokumente als zugestellt gelten, wenn der Empfänger mit deren Zustellung rechnen musste, auch wenn er sie nicht persönlich entgegengenommen hat.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 8C_420/2024