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2025-06-12
Modedesignerin filmte heimlich Sextreffen – Erpressung gescheitert
Eine Modedesignerin hat einen verheirateten Mann beim Sex gefilmt und anschliessend mit der Aufnahme erpresst. Das Bundesgericht bestätigte nun ihre Verurteilung wegen versuchter Erpressung und Nötigung.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Eine Modedesignerin aus Neuenburg wurde vom Bundesgericht rechtskräftig wegen versuchter Erpressung und Nötigung verurteilt. Die Frau hatte unter dem Vorwand eines beruflichen Treffens einen verheirateten Mann kennengelernt und anschliessend bei einem intimen Treffen heimlich mit ihrem Smartphone gefilmt. Die kompromittierende Aufnahme spielte sie ihrer Komplizin zu, die daraufhin vom Opfer 300'000 Franken forderte - andernfalls würde das Video verbreitet werden.

Die Verurteilte bestritt vor Gericht, die Aufnahme absichtlich weitergeleitet zu haben, und behauptete, das Video sei versehentlich bei einer automatischen Synchronisation übertragen worden. Zudem habe sie nur aus Selbstschutz gefilmt, falls der Mann übergriffig werden sollte. Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanz, dass diese Darstellung unglaubwürdig sei und die beiden Frauen gemeinsam den Erpressungsversuch geplant hatten.

Besonders belastend wirkte eine von der Angeklagten durchgeführte Google-Suche mit den Worten "Wie man mit einem Pornovideo droht und Geld bekommt". Obwohl die Frau behauptete, diese Suche sei lediglich aus Neugier wegen einer Fernsehserie erfolgt, sah das Gericht darin ein weiteres Indiz für ihre kriminellen Absichten. Die Richter waren überzeugt, dass die Drohung, intime Aufnahmen zu verbreiten, einen schwerwiegenden Eingriff in die Entscheidungsfreiheit des Opfers darstellte und die Frau als Haupttäterin an der Erpressung beteiligt war.

Die Verurteilte, eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder, muss nun eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde vollumfänglich ab und bestätigte, dass ihr Verhalten weit über blosse Vorbereitungshandlungen hinausging und alle Elemente einer versuchten Erpressung erfüllte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_555/2024