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2025-06-12
Kein Lohn, keine Beitragszeit: Frau erhält weniger Arbeitslosengeld
Eine arbeitslose Frau scheitert mit ihrer Forderung nach mehr Taggeldern vor dem Bundesgericht. Ohne nachweisbare Lohnzahlungen während der Pandemie konnte sie die erforderliche Beitragszeit für den höheren Anspruch nicht belegen.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die mehr Arbeitslosentaggelder forderte. Die 1988 geborene Beschwerdeführerin wollte 400 statt der zugesprochenen 260 Taggelder erhalten, indem sie eine längere Beitragszeit geltend machte. Sie behauptete, zwischen Mai und September 2021 für die neu gegründete B. GmbH gearbeitet zu haben, obwohl sie in dieser Zeit keinen Lohn erhielt.

Das Gericht folgte der Einschätzung der Vorinstanz, dass die Frau ihre Erwerbstätigkeit während des strittigen Zeitraums nicht ausreichend belegen konnte. Zwar legte sie einen Arbeitsvertrag vor, dieser war jedoch nicht von der Arbeitgeberin unterschrieben. Auch WhatsApp-Nachrichten und E-Mails reichten als Nachweis nicht aus. Besonders problematisch erschien dem Gericht, dass die Arbeitgeberin für denselben Zeitraum Kurzarbeitsentschädigung mit einem Arbeitsausfall von 100% beantragt hatte – was einer tatsächlichen Beschäftigung widerspricht.

Die Beschwerdeführerin hatte argumentiert, dass sie trotz der Corona-Pandemie in reduziertem Umfang gearbeitet und künftige Messen geplant habe. Sie verwies auf ein laufendes Klageverfahren gegen die Arbeitgeberin wegen ausstehender Löhne. Das Bundesgericht betonte jedoch, dass eine tatsächliche Lohnzahlung ein entscheidendes Indiz für eine beitragspflichtige Beschäftigung darstellt. Ohne diesen Nachweis und angesichts des Antrags auf Kurzarbeitsentschädigung bei vollständigem Arbeitsausfall konnte keine weitere Beitragszeit angerechnet werden. Eine Sonderregelung wegen pandemiebedingter Arbeitslosigkeit kam mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 8C_616/2024