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2025-06-12
Erzieher missbraucht zwei behinderte Frauen in Wohnheimen
Ein Erzieher wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt, nachdem er zwei geistig beeinträchtigte Frauen in verschiedenen Wohnheimen sexuell missbraucht hatte. Das Bundesgericht hat die Verurteilung nun bestätigt und seine Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Der Fall erschütterte die Betreuungslandschaft in der Westschweiz: Ein Erzieher nutzte in zwei verschiedenen Wohnheimen seine Machtposition gegenüber besonders verletzlichen Bewohnerinnen aus. In einem ersten Fall zeigte er einer geistig beeinträchtigten, gehbehinderten Frau sein Geschlechtsteil. Im zweiten Fall ging er noch weiter: Nachdem er eine Bewohnerin mit cerebraler Bewegungsstörung von einem Arztbesuch zurückgebracht hatte, schloss er sich mit ihr in ihrem Zimmer ein, berührte ihre Genitalien und Brust und küsste sie gegen ihren Willen.

Besonders belastend für den Täter war, dass beide Frauen unabhängig voneinander ähnliche Vorwürfe erhoben, obwohl sie sich nie begegnet waren. Die erste Frau hatte sich bereits 2019 mehrfach ihren Betreuern anvertraut, die zweite meldete den Übergriff unmittelbar nach der Tat. Bei letzterer wurden zudem DNA-Spuren des Erziehers in ihrer Unterwäsche gefunden. Seine Erklärung dafür – er habe die Wäsche lediglich aufgehoben – überzeugte die Gerichte nicht.

Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Mann wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit urteilsunfähigen Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Zusätzlich wurde ein zehnjähriges Berufsverbot für Tätigkeiten mit besonders schutzbedürftigen Personen sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren ausgesprochen. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Verurteilten abgewiesen und die Glaubwürdigkeit der Opferaussagen bestätigt, die durch weitere Indizien untermauert wurden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 6B_979/2024