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2025-06-12
Wohnprojekt in Chexbres: Schutz für den seltenen Torcol fourmilier
Ein Bauprojekt mit sechs Wohngebäuden und 57 Wohnungen in Chexbres kann unter strengen Naturschutzauflagen realisiert werden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Lebensraum des seltenen Wendehalses (Torcol fourmilier) auf dem Baugrundstück besonders geschützt werden muss.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Das Bundesgericht hat einen Rekurs gegen ein Bauprojekt in Chexbres teilweise gutgeheissen. Die Immobiliengesellschaft C. SA darf auf ihrem 24'746 Quadratmeter grossen Grundstück sechs Wohngebäude mit insgesamt 57 Wohnungen errichten, muss jedoch zusätzliche Naturschutzauflagen erfüllen. Im Zentrum des Entscheids stand der Schutz des Wendehalses (Torcol fourmilier), eines seltenen und potenziell gefährdeten Spechtvogels, der auf der Roten Liste der Brutvögel steht.

Das Grundstück liegt am östlichen Dorfrand von Chexbres, zwischen Autobahn und Weinbergen. Nachbarn hatten gegen das Projekt rekurriert und unter anderem eine Überprüfung des gültigen Teilzonenplans von 1985 gefordert. Sie argumentierten, dass sich die Umstände seit dessen Inkrafttreten wesentlich verändert hätten, insbesondere durch die Revision des Raumplanungsgesetzes und die Aufnahme von Lavaux ins UNESCO-Welterbe. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück und bestätigte, dass das Grundstück rechtmässig der Bauzone zugewiesen ist.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wies während des Verfahrens auf die Bedeutung der Parzelle für den Wendehals hin. Die offene, mit Hochstammbäumen durchsetzte Fläche stellt einen wichtigen Lebensraum für diese Art dar, die in der Region Lavaux noch vorkommt. Das Bundesgericht verpflichtete die Bauherrin deshalb zu umfassenden Kompensationsmassnahmen: Eine extensiv bewirtschaftete Wiese von etwa 3'700 Quadratmetern muss angelegt werden, sechs Hochstamm-Obstbäume sind zu pflanzen, und spezielle Nistkästen müssen installiert werden. Zudem dürfen Hecken und Gebüsche nur zwischen September und März zurückgeschnitten werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen muss von einem Biologen überwacht werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_144/2023