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2025-06-12
Nach 30 Jahren in der Schweiz: Kosovare muss Land verlassen
Ein 35-jähriger Kosovare, der seit seinem fünften Lebensjahr in der Schweiz lebt, muss das Land für zehn Jahre verlassen. Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und versuchten Raubes.
Urteil publiziert am: 2025-06-12

Der Mann wurde vom Kantonsgericht St. Gallen wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, versuchten Raubes, Diebstahls und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Trotz seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz – er kam als Fünfjähriger ins Land und lebte hier seit rund 30 Jahren – hielt das Bundesgericht die zehnjährige Landesverweisung für verhältnismässig.

In seiner Beurteilung stellte das Gericht fest, dass der Verurteilte nur durchschnittlich integriert sei. Zwar hatte er in der Schweiz seine Kindheit verbracht, die Schule besucht und eine Lehre als Storenmonteur/Metallbearbeiter absolviert. Seine berufliche Integration bewertete das Gericht jedoch als mässig, da er meist nur temporär angestellt war, zwischenzeitlich Sozialhilfe bezog und keine längerfristigen Arbeitsverhältnisse vorweisen konnte. Auch sozial sei er nicht tief verwurzelt – er pflege hauptsächlich Kontakt zu seinen Eltern und gelegentlich zu seinen Geschwistern, habe aber kaum weitere soziale Bindungen.

Ausschlaggebend für die Landesverweisung waren die zahlreichen Vorstrafen des Mannes und sein wiederholtes Delinquieren trotz früherer Sanktionen. Das Bundesgericht betonte, dass er während des laufenden Strafverfahrens und sogar danach weiter straffällig wurde. Besonders schwer wogen die versuchten schweren Körperverletzungen, die eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Opfer darstellten. Da der Verurteilte mit der Sprache seines Heimatlandes vertraut ist, dort Verwandte hat und bereits mehrfach Ferien im Kosovo verbracht hat, erachtete das Gericht eine Wiedereingliederung für zumutbar. Die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwögen daher die privaten Interessen des Mannes am Verbleib in der Schweiz.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-06-12
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Urteilsnummer: 6B_252/2025